Die für die CO2-Abgabe geltenden Emissionen wurden durch die Vollzugsvorschriften des Bundes-Emissionshandelsgesetzes (BEHG) definiert, die indirekt die Kosten der Energieträger bestimmten.
Verbraucher sollten bedenken, dass die Durchsetzungsvorschriften bisher nur die Preise einiger Kraftstoffe festgelegt haben. Nur diese Kraftstoffe werden in den Jahren 2021 und 2022 besteuert. So werden beispielsweise andere zur Verbrennung verwendete Brennstoffe wie Kohle und Pflanzenöl ab 2023 nur noch besteuert, wenn sie nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen.
Viele energieintensive Unternehmen können später voraussichtlich bis zu 95 % ihrer CO2-Steuer erstatten^. Dies wird durch zusätzliche Carbon-Leakage-Regelungen geregelt. (Bisher nur als Entwurf verfügbar)
Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie eine Ermäßigung geltend machen können.
Brunnenstr. 5
51580 Reichshof
02265 9989998
Büro Meinerzhagen
Zum Schnüffel 1
58540 Meinerzhagen
Copyright 2022 - EnergieEffekt - Unternehmensberatung Energiedienstleistungen
und Existenzgründung
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.