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05.12.2020

Neue CO2-Steuer ab 2021

Die für die CO2-Abgabe geltenden Emissionen wurden durch die Vollzugsvorschriften des Bundes-Emissionshandelsgesetzes (BEHG) definiert, die indirekt die Kosten der Energieträger bestimmten.
Verbraucher sollten bedenken, dass die Durchsetzungsvorschriften bisher nur die Preise einiger Kraftstoffe festgelegt haben. Nur diese Kraftstoffe werden in den Jahren 2021 und 2022 besteuert. So werden beispielsweise andere zur Verbrennung verwendete Brennstoffe wie Kohle und Pflanzenöl ab 2023 nur noch besteuert, wenn sie nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen.
Viele energieintensive Unternehmen können später voraussichtlich bis zu 95 % ihrer CO2-Steuer erstatten^. Dies wird durch zusätzliche Carbon-Leakage-Regelungen geregelt. (Bisher nur als Entwurf verfügbar)

Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie eine Ermäßigung geltend machen können.



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